Zwei Strafvollstreckungen am Seehafen
| Gegen ihn bestand ein Haftbefehl. Wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro oder Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Der Mann konnte zahlen und seine Reise im Anschluss fortsetzen. Anders erging es einem 34-jähriger Marokkaner, der am Nachmittag nach Dänemark reisen wollte. | Wegen Diebstahls war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.490 Euro oder ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 149 Tagen verurteilt worden. Der Mann konnte nicht zahlen und wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/3854728