Widerstand bei Vollstreckung eines Haftbefehls
| Obwohl es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe handelte, begaben sich die Polizisten mit sechs Kräften zum Einsatzort, da polizeilich bekannt war, dass die Frau und ihre beiden Söhne der sogenannten Reichsbürgerszene zuzuordnen sind und es in der Vergangenheit bereits durch einen der Söhne zu Widerstandhandlungen gekommen war. Auf das Klingeln der Beamten öffnete der 29-jährige Sohn der Gesuchten die Tür. Eine vernünftige Gesprächsführung war nicht möglich. Als die Beamten das Haus betreten wollten, um die Festzunehmende aufzufinden, leistete der Beschuldigte erheblichen Widerstand und musste durch die Beamten zu Boden gebracht werden. | Dabei wurde niemand verletzt, lediglich der Schlafanzug des Mannes wurde nicht unerheblich beschädigt. Die 51-Jährige hatte sich im Haus im Badezimmer eingeschlossen, öffnete die Tür jedoch nach Aufforderung. Sie wurde, da sie die - der Ersatzfreiheitsstrafe zugrundeliegende - Geldstrafe nicht zahlte, einer JVA zugeführt. Der 29-jährige wurde aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen und wurde durch die Beamten aufgrund des Widerstandes angezeigt. |
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/3848564