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Festnahme zur Strafvollstreckung

Verfasst: 28.12.2017, 17:26
von Maik Thomaß

Festnahme zur Strafvollstreckung

Seehafen (ots) - Beamte des Bundespolizeireviers im Seehafen Rostock konnten am 27. Dezember 2017 gegen 17:00 Uhr einen 30-Jährigen ermitteln, gegen den ein Strafvollstreckungshaftbefehl bestand.

Gesucht wurde dieser von der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Nach Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 392,- Euro und zusätzlichen 70,- Kosten konnte der Mann eine Ersatzfreiheitstrafe von 49 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50067/3826203