Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Siggelkow
Verfasst: 12.12.2017, 16:58
Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage am Standort Siggelkow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 11. Dezember 2017.
Nr.B51/17 | 12.12.2017 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Mit Bescheid vom 1. Dezember 2017 wurde der UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG in 18055 Rostock, Leibnizplatz 1, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:Nr.B51/17 | 12.12.2017 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
UKA Nord Projektentwicklung GmbH & Co. KG
Leibnizplatz 1
18055 Rostock
vom 27. Januar 2017, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlagen (WKA) erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von einer WKA des Typs Vestas V136 mit 132 m Nabenhöhe, 136 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 200 m, einer Nennleistung von 3,45 MW an dem nachfolgend genannten Standort:
19376 Siggelkow, Gemarkung Redlin
Bezeichnung WKA 8
Flur 5
Flurstück 13
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 02. Januar 2018 bis einschließlich 15. Januar 2018 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 08, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags – mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 17:00 und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.