1 Windkraftanlage am Standort Milow
Verfasst: 02.09.2017, 11:23
1 Windkraftanlage am Standort Milow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)vom 29.08.2017.
Nr.36/17 | 29.08.2017 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Gemäß § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hiermit bekannt:Nr.36/17 | 29.08.2017 | StALU WM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Mit Bescheid vom 04. August 2017 wurde der eno energy GmbH in 18230 Ostseebad Rerik, Straße am Zeltplatz 7, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2V des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
Eno energy GmbH
Straße am Zeltplatz 7
18230 Ostseebad Rerik
vom 11. November 2015, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA des Typs eno 114 mit 142 m Nabenhöhe, 114,9 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 199,5 m sowie einer Nennleistung von 4,0 MW an dem nachfolgend genannten Standort:
19300 Milow, Gemarkung Deibow
mit den Standortkoordinaten[*] Bezeichnung Flur Flurstück
Rechtswert Hochwert WKA 10 3 2
33269477,940 5897619,807
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 12. September 2017 bis einschließlich 25. September 2017 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer S 08, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13
montags – mittwochs von 7:30 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:30 bis 17:00 und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Hinweis
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als zugestellt.