Gurtkontrolle endet für Fahrer mit Haft
Verfasst: 21.05.2017, 06:04
Gurtkontrolle endet für Fahrer mit Haft
| Der 27-Jährige war der Streife am 20. Mai 2017 kurz vor 11:00 Uhr auf der BAB 24 in Höhe der Anschlussstelle Wittenburg aufgefallen. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Fahrer weder Führerschein noch Zulassungsbescheinigung für seinen Ford Mondeo vorlegen. Das Fehlen sämtlicher Ausweisdokumente erklärte er den Beamten damit, dass er Reichsbürger sei und entsprechende Dokumente für ihn nicht notwendig seien. Legitimiert hat sich der 27-Jährige letztendlich mit einer Geburtsurkunde und einem Gabelstaplerschein. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass für den Fordfahrer bereits eine Führerscheinsperre vorliegt, er also gar keinen Pkw fahren darf. | Zudem waren die am Pkw angebrachten Kennzeichen gestohlen und der Ford nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest war positiv. Und dann fanden die Beamten bei der Durchsuchung des Mannes auch noch weitere Betäubungsmittel auf. Da für den 27-Jährigen wegen vergleichbarer Delikte bereits ein Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) vorlag, wurde er im Anschluss an die Verkehrskontrolle in die Justizvollzugsanstalt Bützow verbracht. |