Bratwurst per Telefon
| So dürfen Speisen und Getränke für den täglichen Bedarf im Außerhausverkauf vor Gaststätten, an Dönerläden, Wurstgrills, Imbissen und ähnlichen Abgabestellen in ganz Mecklenburg-Vorpommern nur noch nach telefonischer oder elektronischer Bestellung verkauft werden. „Es geht darum, Menschenansammlungen zu vermeiden und damit Ansteckungen mit dem gefährlichen Corona-Virus zu verhindern", unterstreicht Andreas Bechmann, der darüber hinaus auch die Vorab-Bezahlung über das Internet als Vorzugsvariante empfiehlt. Die Bedienung von Laufkundschaft, die mal eben schnell den Döner über den Tresen bestellen und mit nach Hause nehmen möchte, ist verboten. | Eine Lieferung der Speisen und Getränke zum Wohnort bleibt nach wie vor möglich. „Das Versorgungsangebot soll vielfältig bleiben. Gemäß den Vorgaben des Landes werden einfach die Wege zum Kunden den neuen, gestiegenen Hygieneanforderungen angepasst. Der Schutz aller vor der gefährlichen Erkrankung steht an oberster Stelle", so Andreas Bechmann. Die Gewerbeabteilung/Kommunaler Ordnungsdienst wird die Umsetzung der Verordnung der Landesregierung im Rostocker Stadtgebiet in den nächsten Tagen weiter intensiv kontrollieren. |
Quelle: rathaus.rostock.de